Jetzt Briefwahl machen
So funktioniert die Briefwahl zur Kommunalwahl 2026
Am 13. September 2026 ist Kommunalwahl in Niedersachsen. Du kannst deine Stimme entweder am Wahltag im Wahllokal oder schon vorher per Briefwahl abgeben.
Die Briefwahl ist unkompliziert und funktioniert in wenigen Schritten:
1. Briefwahl beantragen
Wenn du im Wählerverzeichnis eingetragen bist, bekommst du vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung von deiner Gemeinde.
Mit ihr kannst du deine Briefwahlunterlagen beantragen. Das geht je nach Kommune zum Beispiel:
- schriftlich mit dem Antrag auf der Wahlbenachrichtigung,
- online über die Internetseite deiner Stadt oder Gemeinde,
- oder persönlich beim zuständigen Wahlamt.
Telefonisch kann die Briefwahl nicht beantragt werden.
Die reguläre Frist für den Antrag endet am Freitag, 11. September 2026, um 13 Uhr.
Unser Tipp: Beantrage die Briefwahl möglichst frühzeitig. Dann bleibt genügend Zeit, die Unterlagen zu erhalten und zurückzusenden.
2. Briefwahlunterlagen erhalten
Nach deinem Antrag bekommst du die Briefwahlunterlagen von deiner Kommune.
Je nachdem, welche Wahlen bei dir stattfinden, können mehrere Stimmzettel dabei sein – zum Beispiel für den Gemeinderat oder Stadtrat, den Kreistag und gegebenenfalls weitere kommunale Wahlen.
Außerdem erhältst du einen Wahlschein sowie die benötigten Umschläge.
3. Stimmen abgeben
Bei den Wahlen zu den kommunalen Vertretungen hast du auf jedem Stimmzettel drei Stimmen.
Du kannst diese drei Stimmen unterschiedlich verteilen:
- Alle drei Stimmen für eine Person: Du kannst einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
- Stimmen auf mehrere Personen verteilen: Du kannst zum Beispiel zwei Stimmen einer Person und eine Stimme einer anderen Person geben.
- Eine Liste wählen: Du kannst deine Stimmen auch einer Partei oder Wählergruppe als Gesamtliste geben.
- Liste und Personen kombinieren: Deine Stimmen können auch auf Listen und einzelne Kandidierende verteilt werden – sogar auf unterschiedliche Wahlvorschläge.
Wichtig ist: Auf einem Stimmzettel dürfen insgesamt höchstens drei Stimmen vergeben werden. Du kannst auch nur eine oder zwei Stimmen abgeben.
Bei einer gleichzeitig stattfindenden Bürgermeister*innen- oder Landratswahl gelten andere Regeln. Dort hast du eine Stimme.
4. Unterlagen richtig verpacken
Nachdem du gewählt hast, steckst du die Stimmzettel entsprechend der beiliegenden Anleitung in die vorgesehenen Umschläge.
Außerdem musst du die auf dem Wahlschein vorgesehene Versicherung an Eides statt unterschreiben.
Halte dich dabei einfach Schritt für Schritt an die Anleitung, die deinen Briefwahlunterlagen beiliegt.
5. Wahlbrief rechtzeitig zurückschicken
Den fertigen Wahlbrief kannst du per Post zurückschicken oder direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgeben.
Entscheidend ist nicht der Poststempel: Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 13. September 2026, um 18 Uhr bei der zuständigen Kommune eingegangen sein.
Schick ihn deshalb möglichst einige Tage vorher ab. Wenn es zeitlich knapp wird, solltest du ihn lieber direkt bei der zuständigen Stelle abgeben.
Noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Die Wahlbenachrichtigungen werden automatisch an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten verschickt.
Wenn du bis zum 23. August 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, solltest du dich bei deiner Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde melden und prüfen lassen, ob du korrekt im Wählerverzeichnis eingetragen bist.
Wichtig: Briefwahl ist genauso sicher und gültig
Deine Stimme bei der Briefwahl zählt genauso wie eine Stimme, die am Wahltag im Wahllokal abgegeben wird.
Ob zuhause oder im Wahllokal: Jede Stimme zählt.
